Kulturelles

Burgruine Niederwindegg

Die Ortsgemeinde Schänis ist die Eigentümerin der Burgruine Niederwindegg. Diese steht auf der (Wald) Parzelle 1087 oberhalb der Ziegelbrückstrasse.

Aufgrund einer aus der Bevölkerung im Jahr 2012 eingereichten Petition wurden die Mauern im Jahr 2013 vom Bewuchs befreit, lose Steine entfernt und in unmittelbarer Umgebung ausgeholzt und Sträucher zugeschnitten, um die Burgruine der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen.

Mit dem Ziel, die Ruine über Jahre hinweg begehungssicher zu machen und das Bauwerk aus kulturellen Gründen zu erhalten, wurde die Finanzierung für eine Sanierung des Mauerwerkes an der Bürgerversammlung 2019 von den Bürgern gutgeheissen. Im Frühling 2019 wurde zudem der Museumsweg in Schänis eröffnet (https://www.museum-schaenis.ch/museumsweg) , welcher ebenfalls beim Kulturdenkmal vorbeiführt.

Nachdem der Kanton mit dem Lotteriefonds die Subventionsbeiträge für geschützte Kulturdenkmäler gesprochen hat, wurde die Burgruine Niederwindegg im 2020 von lokalen Unternehmern saniert. Ein Themenweg mit Baschi und Gisi sowie eine Feuerstelle laden zum Verweilen ein.

Bänkli

Die Ortsgemeinde Schänis ist stets daran, die Bänkli zu unterhalten und gegebenenfalls zu erneuern. Seit 2020 werden sie meistens mit neuem Design selber zusammengebaut.

Sie laden zum Verweilen in unserer schönen Natur ein.

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Jahresbeiträge an Vereine

Der Verwaltungsrat setzt sich aktiv dafür ein, das dörfliche Leben zu fördern und zu bewahren.

Die Ortsgemeinde Schänis leistet deshalb jährlich Beiträge an (Dorf-)Vereine, die in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, soziale Fürsorge und Gesundheit tätig sind. Zudem werden spezielle Anlässe unterstützt, z.B. der jährliche Chlauseinzug, Fasnacht, Viehschauen, Teilnahme an Schützenfeste, Vereinsjubiläen und vieles mehr.

Beitragsgesuche: Die Vereine sind gebeten, jährlich ein schriftliches Beitragsgesuch für das Folgejahr unter Beilage eines Einzahlungsscheines beim Verwaltungsrat einzureichen, und zwar bis spätestens Ende Oktober. Über die Zahlung entscheidet die Bürgerschaft via Budget an der ordentlichen Bürgerversammlung.