Information
Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Der Kanton St. Gallen hat ab 22. August 2026 ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (200m) erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200m gilt:
- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen;
- keine Raucherwaren/Streichhölzer Wegwerfen.
- kein Feuerwerk entzünden.
Aufgrund der aktuellen Trockenheit sind viele Bäume geschwächt. Äste können jederzeit und ohne Vorwarnung abbrechen oder herabfallen.
Betreten des Waldes auf eigene Gefahr!